GATT und EWR
Bauernopfer zu wessen Gunsten?
sr. Unter diesem Obertitel stand der erste Teil der diesjährigen Wintertagung vom 17./18. Januar auf dem Möschberg. Drei kompetente Referenten haben die Frage je aus ihrer Sicht angegangen. Manfred Bötsch vom Schweiz. Bauernverband sieht im EWR-Vertrag die eindeutig beste Variante vor EG-Beitritt oder Alleingang und verstand es auch, diese Meinung klar zu begründen. Hansjürg Lehmann vom Bundesamt für Landwirtschaft erläuterte die geplanten Ausgleichs- und Direktzahlungen für die Landwirtschaft und zeigte die Probleme auf, die sich bei der Festsetzung der Bemessungskriterien stellen.
Nationalrat Rued! Baumann schliesslich begründete die Forderung zur Erhaltung von 100 000 Bauernbetrieben in der Schweiz und eines massiven Sockelbeitrages anstelle von flächenbezogenen Ausgleichszahlungen.
Obschon in Tages- und landwirtschaftlicher Presse schon viel über diese Dinge geschrieben worden ist, geben wir das Referat von Manfred Bötsch hier auszugsweise wieder.
Bedeuten GATT und EWR das Ende der schweizerischen Landwirtschaft? Diese Frage ist zunächst ohne weiteres mit nein zu beantworten. Aber wir müssen schon etwas differenzieren. Denn die Art, wie das Ganze abläuft, hat wesentlichen Einfluss darauf, in welcher Form die Schweiz. Landwirtschaft überleben wird. Die gestellte Frage ist mir denn auch etwas zu eng, und ich möchte deshalb noch andere Dimensionen einbeziehen, denn der EWR ist nur eine mögliche Antwort auf die Entwicklung im europäischen Integrationsprozess. Wie beim Lotto kommt es darauf an, welche Kugeln in welcher Reihenfolge in welchen Behälter fallen (Abb. 1). Damit ist gesagt, dass wir nicht ein einzelnes Element für sich betrachten können. Alle Elemente beeinflussen sich gegenseitig. EWR und EG sind zwei mögliche Antworten, wie sich die Bild: WS Schweiz am europäischen Integrationsprozess beteiligen soll. Eine dritte und mit eurer Planwirtschaft, geht Variante wäre der Alleingang. Richtung Demokratie und Marktwirtschaft. Auf der andern Seite haben wir das 108 Jetzt gehen diese Länder in Länder umfassende GATT und die diese Richtung. Und jetzt haben diese Länder des Ostens, die aus der laufenden Länder natürlich Wünsche und Diskussion meist ausgeblendet Forderungen an uns. Wenn wir es nicht bei werden. Ganz zu unrecht. Jahrelang Lippenbekenntnissen bewenden lassen haben wir in Westeuropa gepredigt: wollen, müssen wir ihnen stützend unter Hört auf mit eurem Kommunismus die Arme greifen. Das kostet etwas! Denn das Mass wird bei uns genommen. Und es ist verständlich, wenn sie auf unsere Märkte drängen. Mit Industrieprodukten ist der Osten (noch) Osten nicht konkurrenzfähig. Mit landwirtschaftlichen Produkten unter Umständen durchaus. Zurück zu GATT und EWR. Die Ausgangslage: Welche Faktoren sind verantwortlich, dass wir teurer sind als die EG-Länder oder die USA? - ungünstige klimatische und topografische Lage 2 bis 3 % - kleinere Betriebsgrössen 25 bis 33 % - produktionstechnische Auflagen (SIA-Normen, bautechnische Auflagen, feuerpolizeiliche Auflagen, Landschaftsschutz, Tierschutz) 15 bis 25 % - wirtschaftliches Umfeld (Fremdkosten, Lohnniveau) ca. 50 %. Von diesen Faktoren ist eigentlich nur der zweite, die Betriebsgrössen, über die Agrarpolitik beeinflussbar. Alles andere ist Umweltschutz-, Sicherheits-, Raumplanungspolitik usw. aber nicht Agrarpolitik. Das wirtschaftliche Umfeld (Zinsniveau, Bruttosozialprodukt usw.) ist durch die Agrarpolitik nicht beeinflussbar. Mit andern Worten: Der agrarpolitische Spielraum ist sehr klein!
Selbst wenn wir uns agrarpolitisch gleichschalten, bleiben rund % der Differenzen bestehen. Wenn man von uns verlangt, europafähig zu werden, muss in vielen anderen Bereichen vieles verändert werden.
Die 3 Optionen für die Zukunft lauten: Alleingang, EWR oder EG-Beitritt. Alleingang heisst nicht Isolation, sondern Fortführung der bisherigen, vertraglich geregelten Politik. Ein EGBeitritt könnte, sehr vereinfachend gesagt, in eine wirtschaftliche Krise führen. Der Alleingang, so schön die Schlagworte Autonomie, Selbstbestimmung usw. tönen, scheint eine interessante Optik zu sein, entspricht aber nicht der politischen Realität und beinhaltet für die Landwirtschaft ein nicht geringes politisches Risiko, weil die Landwirtschaft weder wirtschaftlich noch politisch Kraft und Macht hat, ihre Interessen zur Geltung zu bringen.
Der EWR-Vertrag ist eine Kombination dieser zwei Varianten mit den kleinsten wirtschaftlichen und politischen Risiken und mit allen Vor- und Nachteilen, die ein «Zwitter» auch mit sich bringen kann.
Hansjürg Lehmann ist beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
zuständig für Fragen der Ökologisierung der Landwirtschaft.
Bild: WS Der EG-Beitritt würde die Übernahme der EG-Agrarpolitik ohne Abstriche bedeuten: - ein Markt von Sizilien bis Dänemark, ohne Unterschied mit den gleichen Regelungen - gegen aussen ein gewisser Schutz (Gemeinschaftspräferenz) - finanzielle Solidarität proportional zur wirtschaftlichen Stärke des Mitgliedlandes Positiv zu werten wäre die Stellung innerhalb dieses Marktes, denn 25 % unserer Milchproduktion werden in diesem Markt abgesetzt. Ferner würde eine gewisse Entlastung, d. h. Angleichung bei den Kosten eintreten. Aber auf der andern Seite steht eine Elalbierung der Preise! Zudem setzt die EG-Agrarpolitik andere Prioritäten als unser Landwirtschaftsgesetz. Das Ziel in der EG heisst Effizienzsteigerung! Gesamthaft gesehen werden die Verluste beim landwirtschaftlichen Einkommen mit 29 bis 48 % beziffert. Damit ist ein Beitritt im jetzigen Zeitpunkt keine Perspektive, ganz abgesehen vom politischen Preis, den viele von uns als zu hoch betrachten. Der Alleingang, daran zweifle ich nicht, wird einen Wohlstandsverlust bewirken. Das wäre vielleicht nicht so tragisch. Aber es wird ein Verteilkampf einsetzen, bei dem die Anpassungen den wirtschaftlich und sozial schwächeren Gliedern der Volksgemeinschaft aufgebürdet würden. Die Antwort auf die Frage, ob die Landwirtschaft zu den Starken oder zu den Schwachen gehört, muss ich Ihnen überlassen.
1000 Seiten Vertrag Zum EWR. Er ist ein riesiges Vertragswerk von 1000 Seiten. Er soll die vier Freiheiten bringen, die in allen 19 Vertragsstaaten gelten sollen: - freier Warenverkehr - Personen sollen arbeiten und sich niederlassen können, wo es ihnen beliebt - das Kapital soll frei zirkulieren können - ebenso sollen Dienstleistungen im ganzen Geltungsbereich des EWRVertrages angeboten werden können.
Konkret heisst dies nichts anderes, als was wir in der Schweiz zwischen den einzelnen Kantonen längst kennen: Ein Berner kann in der Waadt Geld anlegen, ein Appenzeller kann sich in Basel niederlassen usw. Der EWR-Vertrag unterscheidet sich vom EG-Beitritt grundlegend dadurch, dass der ganze agrarpolitische Kernbereich wie Strukturpolitik. Preispolitik, Marktordnungspolitik nicht Bestandteil des EWR-Vertrages sind. Es gibt in diesem Bereich keine Harmonisierung.
Als zweitbester Kunde der EG mit 3 Mrd. Handelsbilanzüberschuss im Agrarmarktsektor haben wir natürlich sehr viele Berührungspunkte mit der EG. Der bestehende Austausch soll zum Vorteil beider Seiten verbessert werden. Auch im Bereich von Vorschriften der Seuchenpolizei, des Lebensmittelrechts u. a. soll nach gemeinsamen Nennern gesucht werden.
Einige wichtige Punkte im gegenwärtigen Vertragsentwurf:
Nationalrat Ruedi Baumann (FL/ BE) begründet die Forderung der VKMB zum Erhalt von 100 000 Bauernbetrieben in der Schweiz.
Bild: WS AKTUELL Wo steht der neue Präsident des Schweiz.
Bauernverbandes SBY? An der Delegiertenversammlung des SBV hatte Marcel Sandoz, der neugewählte erste Mann der Schweizer Bauern auf die Frage nach seiner Einstellung zum neuen bäuerlichen Bodenrecht nur eine ausweichende Antwort zur Hand. Die Versicherung, an keiner Veranstaltung des Referendumskomitees dabei gewesen zu sein, wirkte auf den unbefangenen Zuhörer etwas gar durchscheinend. Sandoz bekennt sich auch zu einer Öffnung nach Europa, was das auch immer heissen mag. Auf seine Einstellung zu mehr Ökologie in der Landwirtschaft werden wir ihm bei passender Gelegenheit noch auf den Zahnfühlen.
- das 3-Phasen-System bleibt - Zollkontingente, Preiszuschläge usw. bleiben - der Marktzutritt für Käse wird verbessert Konzessionen der Schweiz an die EG sind z. B.: - Zollsenkungen bei Südfrüchten - Anpassung phytosanitärer Massnahmen, der Vorschriften für Schlachthöfe, Tiermarkierung, Aufhebung der Schutzimpfung gegen Maul- und Klauenseuche - Anpassungen im Wirkungsbereich des Schoggigesetzes (Ausgleich standortbedingter Unterschiede in der Lebensmittelverarbeitung)
Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Entwicklungsklausel. Alle zwei Jahre kann bilateral oder multilateral über einzelne Punkte verhandelt werden. Wichtig ist dabei die Formulierung, dass neue Vereinbarungen für beide Seiten vorteilhaft sein müssen. Damit ist sichergestellt, dass uns die EG nicht unerwünschte Konzessionen abringen kann. Was uns ganz besonders berührt, ist die Kostenseite. Langfristig wird sich das Kostenumfeld, das, wie oben dargelegt, rund 75% des Unterschiedes zur EG ausmacht, dem Niveau der EG annähern. Das ist mit ein entscheidender Grund einer gesamthaft positiven Beurteilung des EWR-Vertrages durch den Schweizerischen Bauernverband.